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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 21.04.1999

7 L 4316/98

Normen:
GewO § 34a Abs. 1 S. 4

Fundstellen:
DÖV 2000, 125
GewArch 1999, 415
NiedersRpfl 2000, 120

Der vom Kläger gemeldete Kaufhausdetektiv ist eine Person, die 'mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben' im Sinne von § 34a Abs. 1 Satz 4 GewO beschäftigt ist. Erlaubnispflichtige 'Bewachung' im Sinne des § 34 a [...]
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