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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 29.09.1999

3 U 50/99

Normen:
BGB § 242

Die Klägerin beauftragte die Beklagte, vier Schiffskräne, bestehend aus je einem Ausleger und einem Turm, von L... nach C... zu befördern. Die vereinbarte Gesamtfracht belief sich auf 89.000, DM. Die Beklagte übertrug [...]
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