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OLG München - Entscheidung vom 27.10.1999

7 U 3147/99

Normen:
BGB § 319 Abs. 1 § 278
ZPO § 1032 Abs. 1 §§ 1029 ff. § 356 § 431 § 91 § 708 Nr. 10 § 711 § 108 § 546 Abs. 2

Fundstellen:
OLGR-München 2000, 43

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 15.000 abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Kläger wird nachgelassen, die Sicherheit [...]
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