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OLG München - Entscheidung vom 17.03.1999

7 U 4454/98

Normen:
AktG § 84 Abs. 1 S. 1
ZPO § 258 § 97 Abs. 1 § 546 Abs. 2 § 708 Nr. 10 § 711

Fundstellen:
OLGR-München 2000, 192

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten rückständige Ruhegehaltsbeträge geltend; ferner verlangt er die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Ruhegehalt für die Zukunft. Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft. [...]
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