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OLG Köln - Entscheidung vom 08.11.1999

22 W 22/99

Normen:
ZPO §§ 91a, 93

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 213

Die zulässige sofortige Beschwerde der Kläger gegen die landgerichtliche Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hat in der Sache keinen Erfolg, denn das Landgericht hat die Kosten des durch Hauptsacheerledigung beendeten [...]
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