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OLG Köln - Entscheidung vom 28.05.1999

19 W 11/99

Normen:
ZPO § 93

Fundstellen:
OLGR 2000, 190
OLGReport-Köln 2000, 190

Die nach § 99 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Ein sofortiges Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO liegt entgegen der Ansicht des Landgerichts hinsichtlich des Zahlungsanspruchs nicht vor; der [...]
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