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OLG Köln - Entscheidung vom 12.04.1999

27 WF 37/99

Normen:
ZPO § 93d

Fundstellen:
NJW-RR 2001, 365
OLGReport-Köln 1999, 327

Die nach § 269 Abs.3 Satz 5 ZPO an sich statthafte und auch im übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Die Kostenentscheidung des Amtsgerichts ist nicht zu beanstanden, soweit sie zum Nachteil des [...]
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