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OLG Köln - Entscheidung vom 20.01.1999

5 U 221/97

Normen:
VVG §§ 116 ff.

Die zulässige Berufung ist auch in der Sache begründet und führt zu einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Die Anschlußberufung, mit der die Klägerin ihren Klageanspruch erhöht hat, ist dagegen unbegründet. [...]
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