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OLG Köln - Entscheidung vom 13.09.1999

13 W 55/99

Normen:
ZPO § 91a, § 313a Abs. 1, § 574

Fundstellen:
MDR 2000, 472
OLGReport-Köln 2000, 60

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Landgerichts Aachen vom 22.07.1999, mit dem die Kosten des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben worden sind, ist unzulässig. [...]
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