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OLG Köln - Entscheidung vom 07.07.1999

17 W 63/99

Normen:
BRAGO §§ 19, 20, 32

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 143

Die zulässige Beschwerde, der die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, ist nur teilweise begründet. Dem Antragsteller steht eine weitere 13/20 Gebühr, bezogen auf einen Teilstreitwert von DM 48.118,00, gem. §§ 31 Abs. [...]
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