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OLG Koblenz - Entscheidung vom 25.10.1999

14 W 698/99

Normen:
GKG § 21
ZPO § 494a

Fundstellen:
AGS 2000, 162
MDR 2000, 669
NJW-RR 2000, 1239
OLGReport-Koblenz 2000, 345

Die zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die Prozess- und die Beweisgebühr nur aus dem Streitwert der Hauptsache und nicht aus dem höheren Wert des Beweisverfahrens [...]
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