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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 30.04.1999

2 UF 165/98

Normen:
GKG § 17 Abs. 4

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2000 206

Der Streitwert in Unterhaltssachen ist nach § 17 GKG zu bemessen. Danach ist für den laufenden Unterhalt der für die ersten 12 Monate nach Einreichung der Klage geforderte Betrag maßgeblich, § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG . [...]
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