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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.11.1999

3 U 28/99

Normen:
BGB § 242 § 254 § 278 § 426 § 840 § 675 § 670 § 840 Abs. 1 § 284 § 288
ScheckG Art. 21
ZPO § 92 § 101 § 708 Nr. 10 § 713 § 546 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2000 162
OLGReport-Karlsruhe 2000, 162

Die klagende .bank und die beklagte .kasse, die beide am Scheckeinzugsverfahren nach dem Scheckabkommen beteiligt sind, streiten darum, wer den Schaden aus der Einlösung gefälschter Schecks zu tragen hat. Bei der [...]
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