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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.12.1999

22 U 81/99

Normen:
GKG § 19 Abs. 3
ZPO § 91a

Fundstellen:
MDR 2000, 296
OLGReport-Hamm 2000, 128

I. Der Streitwert für die Berufungsinstanz war gem. § 14 GKG wie erkannt festzusetzen. Eine Erhöhung gem. § 19 III GKG hatte zu unterbleiben, da die Gegenforderung, mit der die Beklagte erstmals in der Berufungsinstanz [...]
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