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OLG Hamm - Entscheidung vom 03.12.1999

20 U 93/99

Normen:
VHB 95 § 26 § 28 Nr. 1 Abs. 2
VVG § 12 Abs. 3
ZPO § 523 § 282 Abs. 1 § 296 Abs. 2

Fundstellen:
r+s 2000, 118

Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Hausratversicherung, welche die VHB 95 zugrunde liegen. Am 10.04.1996 kam es in der Wohnung des Klägers zu einem Leitungswasserschaden. Der 14-jährige Sohn der Bewohner der [...]
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