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OLG Hamm - Entscheidung vom 19.08.1999

27 U 55/99 BSch

Normen:
BGB § 823 Abs. 1, 249
BinnSchG § 114 § 4 Abs. 1 Nr. 3 § 2 Abs. 1 § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1 Nr. 3 § 3 § 4
BinnSchStrO § 6.28 Nr. 8 Abs. 1, Abs. 3
ZPO § 308 § 97 § 708 Nr. 10 § 711 § 713

Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2000, 113
VersR 2000, 476

Die Klägerin hat zuletzt nur noch die Beklagte zu 1) (künftig: nur noch Beklagte) auf Ersatz des Schadens in Anspruch genommen, der ihr am 03. April 1996 gegen 12.00 Uhr in Kassel an der Stadtschleuse der Fulda mit [...]
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