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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.02.1999

3 W 429/98

Normen:
Hzü Art. 10
ZPO §§ 199 202
ZVG §§ 9 146

Fundstellen:
Rpfleger 1999, 287

I. Die Gläubigerin beantragte aufgrund notarieller Grundschuldbestellungsurkunden des Notars in Köln, über die oben näher bezeichneten, auf den Namen der Schuldnerin eingetragenen Grundstücke die Zwangsverwaltung [...]
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