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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 10.05.1999

2b Ss 95/99 - 42/99 I

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1
StPO § 265 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 1999, 310

I. Das Amtsgericht - Jugendschöffengericht - hat den Angeklagten des unerlaubten gewerbsmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen, gegen ihn eine Jugendstrafe von sechs Monaten verhängt und deren [...]
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