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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 28.01.1999

1 Ws 74/99

Normen:
StPO § 142 Abs. 1, §§ 143, 296, 304

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, weil Rechtsanwältin J., die das Rechtsmittel ausweislich der Beschwerdeschrift lediglich im eigenen Namen eingelegt hat, durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwert [...]
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