Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl.) bei der Veranlagung der Kläger (Kl.) zur Einkommensteuer (ESt) des Jahres 1992 (Streitjahr) dem Grunde und der Höhe nach einen Veräußerungsgewinn gem. § 17 EStG zutreffend erfaßt [...]
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