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BayObLG - Entscheidung vom 19.11.1999

3Z BR 233/99

Normen:
FGG § 56g, § 69e
BGB § 1836c, § 1836e
BSHG § 76, § 79

Fundstellen:
BayObLGZ 1999 Nr. 76
BayObLGZ 1999, 362
NJW-RR 2001, 584

I. Das Vormundschaftsgericht bewilligte am 11.6.1999 der Betreuerin der Betroffenen aus der Staatskasse für Vergütung und Aufwendungsersatz insgesamt 969,19 DM. Hiergegen legte die Staatskasse sofortige Beschwerde ein, [...]
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