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BayObLG - Entscheidung vom 22.12.1999

3Z BR 393/99

Normen:
FGG § 13a § 27

I. Mit Beschluß vom 22.8.1999 ordnete das Amtsgericht die vorläufige Unterbringung des Betroffenen nach dem Unterbringungsgesetz für die Dauer von höchstens sechs Wochen in einem Nervenkrankenhaus an. Am 1.10.1999 [...]
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