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BayObLG - Entscheidung vom 10.02.1999

3Z BR 190/98

Normen:
KostO § 31
WEG § 48 Abs. 3 Satz 2

I. 1. Antragsteller und Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. In der Wohnungseigentümerversammlung vom 27.3,1996 wurde zu den Tagesordnungspunkten (TOP) 6 bis 9 beschlossen, an den einzelnen Häusern [...]
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