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BayObLG - Entscheidung vom 05.08.1999

5 St RR 136/99

Normen:
StGB § 132a Abs. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 236

Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO ). Über die Antragsbegründung der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten [...]
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