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BayObLG - Entscheidung vom 08.07.1999

2Z AR 3/99

Normen:
GVG § 17a Abs. 2
WEG § 46 Abs. 1
ZPO § 577 Abs. 3

Fundstellen:
NZM 1999, 971

I. Die Antragsteller, Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, machen gegen die Antragsgegnerin Wohngeldansprüche in Höhe von 11.793,70 DM geltend. Das Amtsgericht München als Wohnungseigentumsgericht und das Landgericht [...]
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