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BayObLG - Entscheidung vom 12.08.1999

2Z BR 80/99

Normen:
BGB § 242
WEG § 16 Abs. 2

Fundstellen:
NZM 2000, 301
WuM 1999, 655

I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsteller gehört das Teileigentum, das in der mehrfach, zuletzt am 29.9.1971 geänderten Teilungserklärung vom [...]
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