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BVerwG - Entscheidung vom 13.09.1999

2 B 53.99

Normen:
VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
GKG § 13 Abs. 1 S. 1, § 17 Abs. 3, 4

Fundstellen:
AGS 2000, 49
JurBüro 2000, 253
NVwZ-RR 2000, 188

Die allein auf den Zulassungsgrund der Verletzung des Verfahrensrechts, § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO , in Gestalt der unzureichenden Aufklärung des Sachverhalts gestützte Beschwerde ist unzulässig. Die Darlegungen zu ihrer [...]
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