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BVerwG - Entscheidung vom 28.07.1999

9 B 333.99

Normen:
VwGO § 60, § 67 Abs. 1
ZPO § 78b Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
DVBl 1999, 1662
NVwZ-RR 2000, 59

Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie wurde nicht innerhalb der hierfür vorgeschriebenen Frist ordnungsgemäß begründet. Nach § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei dem [...]
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