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BVerfG - Entscheidung vom 14.06.1999

1 BvR 828/99

Normen:
BGB § 847 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. [...]
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