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BVerfG - Entscheidung vom 18.02.1999

2 BvR 153/99

Normen:
AuslG § 92a Abs. 1 Nr. 1
GG Art. 103 Abs. 2

Die Strafvorschrift des § 92a Abs. 1 Nr. 1 AuslG , die lediglich die ohnehin strafbare Teilnahme an bestimmten gemäß § 92 Abs. 1 und Abs. 2 AuslG strafbaren Taten bei Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen unter [...]
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