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BVerfG - Entscheidung vom 21.01.1999

1 BvR 2077/98

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
HHG (Hochschulgesetz) Hessen § 26 § 27 § 98 Abs. 1 § 99 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 1999, 3551
NVwZ 1999, 867

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist. Ihrer Zulässigkeit steht der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. 1. Nach der Rechtsprechung des [...]
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