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BVerfG - Entscheidung vom 14.04.1999

2 BvR 538/99

Normen:
BVerfGG § 34 Abs. 2 § 90 Abs. 1
StGB § 240

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers ist bereits nicht die Möglichkeit einer Verletzung in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten zu entnehmen (§ 90 Abs. 1 BVerfGG ). [...]
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