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BVerfG - Entscheidung vom 18.02.1999

1 BvR 79/99

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1
BGB § 2303 Abs. 1 § 2353

Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig ist. Dem Beschwerdeführer fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis (§ 90 Abs. 1 BVerfGG ), da er [...]
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