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BVerfG - Entscheidung vom 10.11.1999

2 BvR 2039/99

Normen:
BVerfGG § 23 Abs. 1 § 92
GG Art. 2 Abs. 1
StVollzG § 20 Abs. 2 Satz 2

Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). 1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die [...]
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