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BVerfG - Entscheidung vom 17.02.1999

1 BvR 2488/95

Normen:
BV (Verfassung des Freistaates Bayern) Art. 137 Abs. 2
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
EUG (Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) Bayern Art. 47 Abs. 1

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Annahmevoraussetzungen sind nicht erfüllt, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Der Zulässigkeit auch der vorliegenden [...]
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