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BVerfG - Entscheidung vom 10.05.1999

2 BvR 658/99

Normen:
BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 § 92

1. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, da sie unzulässig ist. Der das Verfassungsbeschwerde-Verfahren einleitende Antrag muß in der Begründung bestimmten Mindestanforderungen genügen (vgl. [...]
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