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BSG - Entscheidung vom 26.08.1999

B 1 KR 15/99 B

Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2

Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung genügt nicht den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ). Eine Divergenz (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ) hat die Klägerin nicht [...]
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