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BSG - Entscheidung vom 15.12.1999

B 11 AL 29/99 R

Normen:
AFG § 117 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 Alt 1, § 117 Abs. 2 S. 4

Fundstellen:
AiB 2001, 249

I. Die Klägerin macht Unterhaltsgeld (Uhg) für die Zeit vom 24. Juni 1996 bis 15. Februar 1997 geltend. Die 1967 geborene Klägerin war seit dem 1. Dezember 1992 bei der Deutschen Bundespost Telekom (seit 1995 Deutsche [...]
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