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BSG - Entscheidung vom 09.09.1999

B 11 AL 19/99 R

Normen:
AFG § 41 Abs. 1, § 42 Abs. 1, § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 44, § 39

I. Der Kläger beansprucht die Förderung seiner Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme durch Unterhaltsgeld (Uhg) als Zuschuß statt als Darlehen. Der 1962 geborene Kläger erlernte nach dem [...]
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