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BGH - Entscheidung vom 08.09.1999

2 ARs 378/99; 2 AR 164/99

Normen:
StPO § 462a Abs. 1

Der Senat schließt sich der zutreffenden Stellungnahme des Generalbundesanwalts an, der ausgeführt hat: '§ 462a Abs. 1 StPO gilt auch für die Führungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen im Rahmen der [...]
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