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BGH - Entscheidung vom 22.07.1999

2 ARs 274/99; 2 AR 111/99

Normen:
StPO § 12 Abs. 2

Eine Übertragung der Sache an das Amtsgericht Freiburg kommt nicht in Betracht. Sie ist nach § 12 Abs. 2 StPO nur zulässig, wenn keine Wahlmöglichkeit der Staatsanwaltschaft mehr besteht, vor welches von mehreren [...]
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