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BGH - Entscheidung vom 04.02.1999

IX ZR 107/98

Normen:
AO § 315 Abs. 1 S. 3

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO ). Die Pfändungsverfügung vom 2. Dezember 1994 erlosch selbst dann nicht, wenn die Beklagte [...]
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