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BGH - Entscheidung vom 12.08.1999

3 StR 277/99

Normen:
StPO § 344 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ 2000, 49
StV 2000, 185

Ergänzend hierzu bemerkt der Senat: 1. Die Rüge einer Verletzung des § 52 Abs. 2 StPO bleibt ohne Erfolg. Die Revision bemängelt: 'Das angefochtene Urteil läßt nicht erkennen, daß das Gericht die Frage geprüft hat, ob [...]
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