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BGH - Entscheidung vom 04.02.1999

III ZR 268/97

Normen:
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1, 7, § 670
II. BV § 26
VermG § 7 Abs. 7 S. 4 Nr. 3, § 11 Abs. 1, § 11 a, § 15 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 196 Abs. 1 Verwalter, staatlicher 1
BGHR VermG § 15 Abs. 1 Aufwendungsersatzanspruch 4
BGHR VermG § 15 Abs. 1 Aufwendungsersatzanspruch 5
BGHR VermG § 15 Abs. 1 Aufwendungsersatzanspruch 6
BGHZ 140, 355
NJW 1999, 1464
VIZ 1999, 294
WM 1999, 743
WuM 1999, 364

Die klagende Wohnungsbaugesellschaft mbH, Rechtsnachfolgerin des VEB K. W. Berlin-P. B., war bis zum 31. Dezember 1992 die staatliche Verwalterin des mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks R.straße 2 in Berlin-P. B. [...]
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