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BGH - Entscheidung vom 09.06.1999

IV ZR 278/98

Normen:
BGB §§ 281, 2162 Abs. 1

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 554b ZPO ). Wenn ein Grundstück in der ehemaligen DDR in Volkseigentum überführt worden ist, dem [...]
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