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BGH - Entscheidung vom 07.09.1999

XII ZR 237/99

Normen:
ZPO § 712, 719 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Einstellungsgründe 3

Das Revisionsgericht kann nach Einlegung der Revision gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Revision nur anordnen, [...]
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