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BGH - Entscheidung vom 26.10.1999

VI ZR 322/98

Normen:
BGB § 823 Abs. 1, § 1004

Fundstellen:
AfP 2000, 88
GRUR 2000, 247
MDR 2000, 273
NJW 2000, 656
VersR 2000, 193
ZUM 2000, 318
wrp 2000, 177

Die Kläger verlangen von den Beklagten Unterlassung einzelner Äußerungen in der Presse. Der Kläger zu 1 ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt; der Kläger zu 2 ist Leiter der Abteilung Bau- und [...]
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