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BGH - Entscheidung vom 08.12.1999

3 StR 516/99

Normen:
StGB § 239 a Abs. 4

Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO ). Der Senat weist jedoch darauf hin, daß in den Fällen der Geiselnahme [...]
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