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BGH - Entscheidung vom 30.06.1999

2 StR 296/99

Normen:
StPO § 302

Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte nach Verkündung des angefochtenen Urteils wirksam auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO ). Ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls wurde dem [...]
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