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BGH - Entscheidung vom 29.07.1999

III ZR 272/98

Normen:
BGB § 779
ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 779 Prozeßvergleich 1
BGHR ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1 Unwirksamkeit 1
BGHZ 142, 253
DB 2000, 141
JR 2000, 371
JZ 2000, 421
JuS 2000, 94
MDR 1999, 1217
NJW 1999, 2903
VersR 2001, 83
WM 1999, 1993
ZIP 1999, 1498

Im Vorprozeß umgekehrten Rubrums schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, durch den sich die jetzige Klägerin und damalige Beklagte verpflichtete, an den jetzigen Beklagten und damaligen Kläger 42.000 DM [...]
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